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Regelausbildung

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.

In der Regel beginnen Sie die Ausbildung mit einem mittleren Bildungsabschluss. Die Ausbildung dauert dann vier Jahre und gliedert sich in das einjährige Berufskolleg, die zweijährige Fachschule und das abschließende einjährige Berufspraktikum. Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“/“Staatlich anerkannte Erzieherin“ vergeben.

Informationen über das Berufsziel Erzieher:in erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit im BERUFNET.

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Ausbildung mit Berufspraktikum

Lesen Sie mehr in unserem Flyer "Informationen zur Ausbildung mit Berufspraktikum".

So läuft die Ausbildung ab

Ziel und Status der Ausbildung

Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) bereitet auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und fördert die Entwicklung von Handlungskompetenzen und der Persönlichkeit der Fachschülerinnen und Fachschüler. Das 1BKSP ist eine Vollzeitschule, für die die allgemeine Ferienregelung in Baden-Württemberg gilt.

An unserer Schule finden im Berufskolleg in der Regel 3 Blockpraktika statt, die sich mit Phasen des Unterrichts abwechseln.  Insgesamt verbringen Sie etwa ein Drittel dieses Schuljahres in Ihrer Praxisstelle.

Wie finde ich eine Praxisstelle für´s Berufskolleg? Die Praxisstelle wird von der Bewerberin / dem Bewerber für das Berufskolleg selbst ausgesucht und von der Schule normalerweise anerkannt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

•    Tageseinrichtung für Kinder (0 – 6 Jahre)

•    Im Großraum Lahr, Offenburg, Freiburg

 •    Anleitung durch eine Erzieherin mit in der Regel mindestens 2jähriger Berufserfahrung nach dem Anerkennungsjahr

Die praktische Ausbildung (das Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln) in verschiedenen Arbeitsfeldern dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Fachschüler während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.

An unserer Schule absolvieren Sie die praktische Ausbildung in zwei sechswöchigen Praxisblöcken. Im ersten Jahr (Unterkurs) findet das Praktikum in einer Kindertagesstätte oder Kinderkrippe statt. Im zweiten Jahr (Oberkurs) arbeiten Sie mit Schulkindern oder Jugendlichen. Es stehen Horte für Schulkinder oder Ganztagesschulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sonderpädagogische Einrichtungen und Heime mit Tagesgruppen oder mit vollstationären Gruppen zur Auswahl.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufspraktikum ist der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Fachschule. Das Berufspraktikum dauert in der Regel ein Jahr.

Sie suchen sich in Absprache mit unserer Schule eine Einrichtung im Umkreis von in der Regel maximal 50 km zur Fachschule. Sie können ein Arbeitsfeld der Erzieherin/ des Erziehers frei wählen. Die Stelle muss von der Schule genehmigt werden. Mit der Einrichtung schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab; Sie bekommen in diesem letzten Ausbildungsjahr ein Gehalt.

Im ersten Teil des Berufspraktikums sind Fortbildungstage im Rahmen von Tutorengruppen organisiert. Außerdem begleitet Sie eine Lehrkraft durch dieses letzte Ausbildungsjahr und besucht Sie zwei Mal in Ihrer Einrichtung. Die Besuche erfolgen in Absprache mit Schule, PraktikantIn und Einrichtung.

Das Berufspraktikum endet mit dem Kolloquium, sozusagen der letzten Abschlussprüfung der Ausbildung. Der erfolgreiche Abschluss des Berufspraktikums berechtigt zum Führen des Titels „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“.

Das ist gut zu wissen

Aufnahmevoraussetzung für den Besuch des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Außerdem werden an unserer Fachschule Bewerbernachmittage durchgeführt.

Aufnahmevoraussetzungen sind z. B.:

  • Realschul- oder Werkrealschulabschluss
  • Fachhochschulreife
  • Versetzung in die 11. Klasse des G 9 oder die 10. Klasse des G 8

Für AbiturientInnen sowie für BewerberInnen mit Fachhochschulreife oder einem mittleren Bildungsabschluss und abgeschlossener anderer Berufsausbildung kann das Berufskolleg entfallen. Sie können sich als sog. Quereinsteiger/innen direkt für die Fachschule bewerben. Notwendig ist dafür neben den Nachweisen über den jeweiligen Schul- oder Ausbildungsabschluss der Nachweis eines 6-wöchigen Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung. In den einzelnen Schuljahren steht jeweils eine unterschiedliche Anzahl von Quereinsteigerplätzen zur Verfügung.

Wir verlangen keine Schulgebühren, allerdings erheben wir eine einmalige Kostenpauschale (für Verwaltung und Materialien der Unterrichtsfächer, Materialien für Werken/Kunst etc.) von derzeit

  • 190,- Euro für das einjährige Berufskolleg; fällig bei Vertragsunterzeichnung
  • 190,- Euro pro Jahr für die zweijährige Fachschule; fällig zum Schuljahresanfang im September
  • 190,- Euro für das Berufspraktikum; fällig zum Beginn des Berufspraktikums

Des Weiteren fallen Kosten an für

  • die Erstbelehrung über das Infektionsschutzgesetz für Sozialpädagogische Berufe. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, dieses legt auch die Kosten fest.
  • den Erste Hilfe Kurs am Kind. Die jeweiligen Kosten legt die durchführende Organisation wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz fest. Es ist empfehlenswert vor dem Erste-Hilfe-Kurs am Kind die Grundausbildung in Erste Hilfe zu absovlieren.
  • Fachbücher.

Für Exkursionen und Eintritte, z. B. ins Theater oder in Ausstellungen, können jährlich erfahrungsgemäß 50 – 100 € anfallen.

Im Laufe der Ausbildung werden in der Regel Studientage unternommen, in deren Verlauf sozialpädagogische Einrichtungen besucht werden. Dadurch wird der Einblick in unterschiedliche sozialpädagogische Handlungsfelder erweitert. Das genaue Ziel und die Dauer der jeweiligen Studientage werden zusammen mit den jeweiligen Kursen festgelegt. Daher können hierfür die Kosten nicht genau beziffert werden.

Stand: März 2021, alle Angaben ohne Gewähr

Während der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik können Sie im Rahmen der Regelausbildung (UK, OK) das Aufstiegs-BAföG beantragen.

  • Das Aufstiegs-BAföG kann jeder beantragen, es ist elternunabhängig.
  • Die Schülerinnen und Schüler bekommen monatlich bis zu 892,00 Euro.
    • Bei Verheirateten, eingetragene Lebenspartnerschaften, Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht, können weitere Zulagen hinzukommen.
  • Das Aufstiegs-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen zum Ausdrucken oder online Ausfüllen finden Sie hier.

Die Info-Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Sie da unter: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei).

www.aufstiegs-bafoeg.de


Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen der FACHKRÄFTE-OFFENSIVE - ERZIEHERINNEN UND ERZIEHER alle wichtigen Infos rund um den Berufseinstieg auf folgender Homepage zusammengestellt:

FACHKRÄFTE-OFFENSIVE [Stand: 27.07.2022]

Neben den Informationen auf der Homepage gibt es u.a. eine Broschüre, die speziell alle Fragen rund um den Berufseinstieg, die Ausbildung und auch Weiterbildungsmöglichkeiten wie z.B. ein Studium beantwortet.

Diese Broschüre gibt es kostenlos zum Download.